PKK Consulting und Philipp Schade beraten bei Rückabwicklung von Lebensversicherungen
PKK Consulting und Philipp Schade beraten bei Rückabwicklung von Lebensversicherungen

 

Baar – Zusammen mit einem Co-Autor veröffentlichte Professor Philipp Schade im Jahr 2021 das Fachbuch „Lebensversicherungstechnik algebraisch verstehen“. Darin beleuchtete er aus technischer Sicht die Kalkulation und Analyse von Lebensversicherungsverträgen. Der Versicherungsmathematiker wollte die „formalen Zusammenhänge algebraisch motivieren“ und verzichtete auf die Verwendung der üblichen Kalkulationsobjekte. Der neue Blickwinkel führe dazu, die „Rechnungsgrundlagen als HADAMARD-invertierbare Vektoren aufzufassen, Bewertungen mittels des Skalarprodukts darzustellen, Lebensversicherungen als Elemente bestimmter Orthogonalräume zu interpretieren oder das Deckungskapital als spezielles Element eines affinen Raumes zu identifizieren“, heißt es im Klappentext des Buches. Auch wenn das ziemlich abstrakt klingt, ist Schade überhaupt kein lebensfremder Wissenschaftler, der seine Zeit im akademischen Elfenbeinturm verbringt. Vielmehr analysiert er mit der Praxisnähe eines Verbraucherschützers die Defizite moderner Lebensversicherungen und entlarvt die Berechnungsmethoden der Versicherungskonzerne zum Nachteil der Kunden. Das macht ihn zum gefragten Berater und Gesprächspartner für Finanzdienstleister, die den Versicherten beim professionellen Ausstieg aus unwirtschaftlich gewordenen Lebensversicherungen helfen. 

 

Immer mehr Verbraucher denken über den Ausstieg aus ihrer Lebensversicherung nach, weil sie keines der versprochenen Renditeziele erreicht und damit als Beitrag zur privaten Altersvorsorge ausfällt. In vielen Fällen wird die Versicherung zum regelrechten Kostengrab. Die im schweizerischen Baar ansässige PKK Consulting AG empfiehlt Versicherungsnehmern mit guten Argumenten die Rückabwicklung unrentabel gewordener Lebensversicherungen. Von der Kündigung oder dem Verkauf der Verträge rät sie ab, weil davon nur die Anbieter der Finanzprodukte profitieren würden. Setzt man zielgerichtet den „Widerrufsjoker“ ein, muss der Versicherer wesentlich mehr zurückzahlen als im Fall einer Kündigung, bei der es nur den Rückkaufswert gibt. Wird Verträgen zu Lebens- und Rentenversicherungen, die zwischen 1994 und 2007 nach dem Policen-Modell abgeschlossen wurden, erfolgreich widersprochen, bekommt der Versicherte längst nicht nur die eingezahlten Beiträge zurück. Er hat einen zusätzlichen Anspruch auf einen Nutzungsersatz. Der Versicherer muss das zurückerstatten, was er mit den geleisteten Beiträgen an Zinsen erwirtschaftet hat. Bei welchen Verträgen sich ein Widerspruch lohnt, sollten die Versicherten genau durchrechnen lassen. Das Verbraucherschutzportal Vertragshilfe24 bietet dafür einen kinderleicht zu bedienenden Online-Rechner. Mit dieser kostenlosen Prüfung kann in kürzester Zeit herausgefunden werden, ob ein Vertrag für die finanziell einträgliche Rückabwicklung in Frage kommt oder nicht.

 

Wer lieber gleich einen spezialisierten Dienstleister einschalten will, kann sich an die PKK Consulting wenden. Die Aktiengesellschaft versteht sich als Servicepool für unzufriedene Versicherungskunden, die ihr Geld sinnvoller anlegen wollen als in renditeschwachen Lebens- und Rentenversicherungen und die deshalb eine fundierte Rückabwicklungsberatung wünschen. Die Schweizer arbeiten mit Vorfinanzierern, Gutachtern und versierten Anwaltskanzleien zusammen, um das „Maximum aus den Verträgen“ herauszuholen. Ihren Fokus legen die Servicepool-Anbieter auf Verträge, die in der Schweiz abgeschlossen wurden. Wichtig ist ihnen der Hinweis, dass sie weder als Kapitalanleger noch als Anlageberater tätig sind und deshalb auch keine Kundengelder investieren oder Anlagetipps geben. „Viele Versicherte wissen nicht, dass ihnen aus ihrer Lebensversicherung mehr Geld zusteht, als sie tatsächlich ausgezahlt bekommen“, erläutert PKK Consulting. „Erfahren Sie, welche juristischen Möglichkeiten es gibt, Ihre Ansprüche erfolgreich durchzusetzen, und warum ein professionelles Gutachten dabei entscheidend ist.“ 

 

Warum Versicherungen weniger auszahlen als rechtlich vorgeschrieben ist und wie man sich dagegen wehren kann, fragen die PKK-Versicherungsabwickler in einem aufschlussreichen Video Werner Hogrefe. Der Experte für Kapitalmarkt- und Steuerrecht bedauert, dass die Versicherungen ihren Kundenverpflichtungen nur selten nachkommen. Dabei hat der Bundesgerichtshof (BGH) schon vor 20 Jahren geurteilt, dass die Verbraucher angemessen an den Vermögenswerten zu beteiligen sind, die mit ihren Beiträgen erwirtschaftet werden. Die Versicherer seien verpflichtet, Überschussbeteiligungen und ungenutzte Sicherheitszuschläge an die Versicherten auszuzahlen, betont Hogrefe. Stattdessen behandelten viele Versicherungsgesellschaften diese Kundengelder einfach wie Eigenkapital. Der Fachanwalt stellt klar: „Die nicht genutzten Sicherheitszuschläge sollten eigentlich am Vertragsende den Versicherten zurückgezahlt werden, da sie als Fremdkapital gelten. In der Realität sieht es jedoch oft anders aus.“ So behalten die Versicherungen Gelder ein, die sie eigentlich gar nicht einbehalten dürfen.

 

Ein anderer renommierter Gesprächspartner von PKK Consulting ist Prof. Dr. Philipp Schade. Auch er wirft den Versicherungskonzernen vor, die Versicherten oftmals nicht anständig und transparent an den Überschüssen zu beteiligen. Mit einer von ihm entwickelten Berechnungsmethode lassen sich deren Ansprüche exakt belegen und deutlich höhere Auszahlungssummen erreichen. Der Versicherungsmathematiker hat mit seinem Expertenteam mehrere hundert Lebensversicherungsverträge überprüft und herausgefunden, dass ein erheblicher Teil der erwirtschafteten Überschüsse bei den Versicherungen bleibt. Nach seiner Aussage sind bei etwa zwei Drittel aller Verträge die zuweisungsrelevanten Überschüsse falsch berechnet. Der Wissenschaftler erinnert an zwei BGH-Entscheidungen aus den Jahren 2020 und 2024. Im ersten Urteil erklärten es die Richter für unzulässig, dass die Versicherer die Erträge aus Versicherungsverträgen nach ihrer Eigenkapitalrendite berechnen. Wenn Verträgen wegen ihres unrechtmäßigen Zustandekommens widersprochen werde, müssten die Versicherer den Versicherten den kompletten Geldbetrag erstatten, der durch die Nutzung der Beiträge erwirtschaftet wurde, fasst Philipp Schade das eine Urteil für PKK Consulting zusammen. Das andere habe klare Maßstäbe festgelegt, wie die Überschüsse zu berechnen seien, damit sie nicht zulasten der Kunden gehen. Schade rät Versicherten zur Einbindung von Fachanwälten und Gutachtern, um die eigenen Ansprüche notfalls juristisch durchzusetzen. Der Bundesgerichtshof hat die Rechte der Verbraucher ja schon deutlich gestärkt. Passenderweise verspricht die PKK Consulting AG der Versicherungsexpertin Liane Kirchenstein eine „finanzmathematische Erfolgsrechnung auf Kundenansprüche“.

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