Zürich – Als Rückdeckungsversicherung wird ein Kapitalmarktprodukt bezeichnet, das ein Unternehmen zur Finanzierung der den Arbeitnehmern gegebenen Pensionszusagen bei einem Lebensversicherer erwirbt. Grundsätzlich finanziert der Arbeitgeber seine Pensionszusage für Mitarbeiter durch firmeneigenes Geld. Er kann aber auch eine Rückdeckungsversicherung abschließen, um die Finanzierung durch Entrichtung von Beiträgen an ein Lebensversicherungsunternehmen auszulagern. An der Pflicht, seine arbeitsrechtliche Zusage zu erfüllen, ändert das nichts. Im Versorgungsfall ist der Arbeitgeber verpflichtet, seinem Arbeitnehmer oder dessen Hinterbliebenen einen vertraglich geregelten Betrag aus der fällig gewordenen Rückdeckungsversicherung zu bezahlen. Zusätzliche Pensionszusagen sind in Zeiten des Fachkräftemangels ein wirksames Instrument, um qualifizierte Mitarbeiter im Unternehmen zu halten und neue zu gewinnen. Die Kehrseite ist, dass die damit verbundenen Rückstellungen die Liquidität des Unternehmens belasten. Deshalb wurden die Zusagen in der Vergangenheit häufig mit einer Lebensversicherung abgesichert. Nun erleben Unternehmen, dass die Lebensversicherer weniger zahlen, als die eigene Kalkulation vorsieht, und sie trotzdem alle Pensionszusagen erfüllen müssen. Das kann zu erheblichen Finanzierungslücken führen.
„Theoretisch werden versicherungsmathematische Berechnungen so angestellt, dass das in den Pensionsrückstellungen angesparte Kapital ausreichen würde, um den Versorgungsansprüchen aller Leistungsempfänger gerecht zu werden“, erklärt die Swissurance GmbH. „In der Praxis ist es jedoch so, dass in sehr vielen Fällen bereits abzusehen ist, dass es in der Zukunft zu bedeutenden Versorgungslücken kommen wird. Dies liegt vor allem an den sich ändernden Bedingungen und gilt besonders für schon länger bestehende Pensionszusagen“, erläutert die Servicepoolgesellschaft mit Sitz in Zürich. Sie unterstützt Unternehmen dabei, sich von unwirtschaftlich gewordenen Lebens- oder Rentenversicherungen zu trennen und begleitet sie bei allen Schritten einer erfolgreichen Rückabwicklung. Dabei ist zu beachten, dass die Swissurance weder als Kapitalanlagengesellschaft noch als Anlageberater tätig ist und dementsprechend keinerlei Investment-Empfehlungen ausspricht. Weder verwaltet sie Kundengelder noch investiert sie solche. Die vertretungsberechtigte Geschäftsführerin Liane Kirchenstein arbeitet im Kundeninteresse aber mit Gutachtern, Fachanwaltskanzleien, Vorfinanzierern und Policenaufkäufern zusammen.
Eine Rückdeckungsversicherung hat mehrere Vorteile, aber auch klare Nachteile. Auf der Positivseite steht, dass das Unternehmen durch sie Ansprüche gegenüber der Versicherung hat: Im Versorgungsfall fließen die Leistungen nicht dem Arbeitnehmer, sondern erst einmal dem Arbeitgeber in seiner Eigenschaft als Versicherungsnehmer zu. Außerdem sind bei einer Rückdeckungsversicherung die Versorgungsansprüche bei einer Firmeninsolvenz abgesichert, und der Arbeitgeber spart seinen Anteil an der Sozialversicherung. Weitere Pluspunkte sind die Flexibilität in der Beitragszahlung und Steuervorteile. Pensionsrückstellungen mindern nämlich das steuerlich relevante Betriebsergebnis, und die Versicherungsbeiträge zur Rückdeckung der Versorgungszusage lassen sich als Betriebsausgaben geltend machen. Die schwerwiegenden Nachteile dieser Versicherungsart werden von Steuerberatern und Altersvorsorgeberatern seit Jahrzehnten verschwiegen. Bei Verstößen gegen die vielen formellen Anforderungen gibt es erhebliche steuerliche Risiken. Zudem sind die Pensionsrückstellungen oftmals unterbewertet, was zu stillen Lasten des Unternehmens führt. Das hängt mit unzutreffenden Bewertungsmethoden insbesondere der Versicherungswirtschaft und des Gesetzgebers zusammen. „Die Gegenfinanzierung zur Erfüllung der Altersrente ist nicht sichergestellt“, gibt die Swissurance GmbH zu bedenken. „Auch wenn eine Rückdeckungsversicherung abgeschlossen wird, reicht die regelmäßig nicht aus, um die tatsächlichen Rentenzahlungen zu leisten.“ Die Servicepoolgesellschaft weist noch auf einen anderen Aspekt hin: „Unternehmen, die mit einer Pensionszusage belastet sind, können –wenn überhaupt – nur mit hohen Abschlägen an einen Unternehmensnachfolger verkauft werden. Für kleinere Betriebe bedeutet eine durch das Unternehmen zu erfüllende Pensionszusage häufig die Unverkäuflichkeit.“
Liane Kirchenstein zählt gerne die Leistungen ihres Expertenteams auf: finanzmathematische Erfolgsberechnungen, professionelle Gutachten und die Kooperation mit kapitalstarken Vorfinanzierern sowie spezialisierten Fachanwälten. Konkret geht es um die Berechnung der Ansprüche, die sich aus dem Versicherungsvertrag ergeben, die Beurteilung der Erfolgsaussichten bei einer Vertragsrückabwicklung und die Auszahlung des Vertrages innerhalb von 21 Tagen. Überdies werden die Ansprüche gegenüber der Versicherung durchgesetzt, um an den Mehrerlös heranzukommen.
Wahl-Schweizerin Kirchenstein hat übrigens einen Buchtipp für alle, die mit ihren zur Altersvorsorge abgeschlossenen Lebensversicherungen hadern. Es handelt sich um die Studie „Alt, arm und abgezockt: Der Crash der privaten Altersvorsorge und wie Sie sich darauf vorbereiten können“ von Sven Enger. Der Autor hat selbst jahrelang als CEO in der Versicherungsbranche gearbeitet und frühzeitig erkannt, dass das Modell von Lebensversicherungen für Verbraucher nur noch nachteilig ist. „Mittlerweile setzt er seine gesamte Energie dafür ein, über die Missstände aufzuklären und Betroffene vor den negativen Konsequenzen zu warnen“, lobt Kirchenstein. „In diesem Buch erklärt er detailliert, welche systemischen Probleme die Versicherungsbranche hat und wieso Lebensversicherungen in den seltensten Fällen ein positives Ergebnis für den Kunden haben.“ Wer sich die Lektüre des fast 300-seitigen Buches sparen will, kann völlig unkompliziert Kontakt zur Swissurance GmbH aufnehmen und sich über die vorteilhaftesten Rückabwicklungsmodalitäten informieren.
Die hauseigenen Experten können auch alle Fragen zu Gewerbedarlehen mit Tilgungsaussetzung beantworten. Jeder Unternehmer weiß, dass Investitionen zur Sicherung der eigenen Wettbewerbsposition nötig sind, aber die Liquidität des Unternehmens darunter nicht leiden darf. Ein Ausweg scheint die Finanzierung wichtiger Investitionen über Gewerbedarlehen zu sein. „Doch auch hier droht eine zusätzliche Belastung, wenn die Tilgung berücksichtigt werden muss“, weiß Swissurance. „Banken kamen den Unternehmen daher gerne entgegen und setzten die Tilgung während der Laufzeit aus, wenn zugleich eine Lebensversicherung abgeschlossen wurde, deren Auszahlungen zur Tilgung am Laufzeitende genügen.“ Das sei jedoch immer seltener der Fall, und die Unternehmen müssten die Differenz selbst tragen. Die Versicherungsrückabwickler aus Zürich haben deshalb viel zu tun.